Zahnersatz

zahnersatz

Wir schließen die Lücke!

In erster Linie sind wir natürlich genauso wie Sie bestrebt, Ihre eigenen Zähne so lange wie möglich zu erhalten. Dennoch gehen Zähne verloren – aufgrund fortgeschrittener Karies oder Parodontitis (Zahnbett-Erkrankung) z.B., die dann, nachdem alle zur Zahnerhaltung eingesetzten Behandlungs-Methoden ausgeschöpft sind, eine Zahnentfernung unumgänglich machen. Manchmal ist auch ein Unfall die Ursache.

Was auch immer der Grund für den Zahnverlust war; der viel zitierte „Mut zur Lücke“ ist hier völlig unangebracht. Denn fehlende Zähne – anfänglich möglicherweise nur optisch als störend empfunden – beeinträchtigten funktionell in vielfacher Hinsicht. Und außerdem beginnen die übrig gebliebenen Zähne in einem Lückengebiss schon nach kurzer Zeit, ihre Stellung zu verändern. Die Zähne fangen regelrecht an zu „wandern“.

Deshalb ist es sinnvoll, die fehlenden Zähne so bald wie möglich zu ersetzen.

An den Zahnersatz werden dabei höchste Ansprüche gestellt.

Er muss die verlorengegangenen Zähne nicht nur funktionell beim Essen und Sprechen ersetzen. Er darf weder behindern, noch sollten die verbliebenen eigenen Zähne durch ihn geschädigt werden. Und nicht zuletzt wollen Sie doch auch weiterhin Grund zum Lachen haben und gerne Ihre Zähne zeigen.

Wir legen deshalb natürlich auch und gerade beim Zahnersatz neben der Funktionalität besonderen Wert auf die Ästhetik. (Seit 2010 sind auch alle festsitzenden Restaurationen metallfrei möglich durch den Einsatz von Zirkon.)

Ob Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen…

Wir beraten Sie intensiv, welche Möglichkeiten wir dank moderner Prothetik und Ausstattung unseres Praxislabors für Sie bereithalten, und ganz wichtig:

Welche Kosten Ihre Krankenkasse heute noch dafür trägt.

Denn mit Einführung des Festzuschusses werden ab 2005 nur noch die Kosten für sogenannte Standardleistungen übernommen, wie sie von den Kassen in deren Katalog definiert wurden. Unerheblich also, welche Behandlungsmethode nach Auffassung Ihres Zahnarztes anhand der festgestellten Situation Ihres Restgebisses und mit Hinblick auf künftige Restaurationen für Sie die sinnvollste und/oder wirtschaftlichste wäre, der Zuschuss der Kasse ist somit ein fester Betrag, um den sich Ihr Eigenanteil an den Behandlungskosten verringert.

Zusätzlich zum Festzuschuss können Sie – ähnlich wie aus der Vergangenheit bekannt – von Ihrer Kasse einen Bonus erhalten, der höher ausfällt, je regelmäßiger Sie Ihren Zahnarzt besucht haben.

So erhalten Sie beispielsweise nochmals 20% bzw. 30% Bonus-Zuschlag auf den jeweiligen Festzuschuss, wenn Sie in den letzten 5 bzw. 10 Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt waren.

Es lohnt sich also nach wie vor, regelmäßig wenigstens einmal (besser zweimal) pro Jahr zur Kontroll-Untersuchung beim Zahnarzt zu gehen. Es schont nicht nur Ihre Zahnsubstanz, da früh erkannte Defekte selbstverständlich weniger aufwändig behandelt werden können, sondern letztlich auch Ihren Geldbeutel.